Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für SUSE-Produkte Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für SUSE-Produkte LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. MIT DEM KAUF, DER INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER SOFTWARE (BZW. IHRER KOMPONENTEN) STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN DIE PARTEI, BEI DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, DARÜBER BENACHRICHTIGEN, UM DEN KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET ZU BEKOMMEN. EINE EINZELPERSON, DIE IM AUFTRAG EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER BZW. SIE BERECHTIGT IST, DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG DER JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN. Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (als Unternehmen oder Einzelperson) und SUSE LLC ("Lizenzgeber"). SUSE-Softwareprodukte (einschließlich Rancher), für die Sie Lizenzen erworben haben, sämtliche Medien oder Reproduktionen (physisch oder virtuell) und die Begleitdokumentation (kollektiv als "Software" bezeichnet) sind durch die Urheberrechtsgesetze und -verträge der Vereinigten Staaten ("USA") und anderer Länder geschützt und unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung. Sollten die Gesetze Ihres Hauptgeschäftssitzes erfordern, dass Verträge für ihre Vollstreckbarkeit in der jeweiligen Landessprache zu verfassen sind, so kann auf schriftliche Anforderung beim Lizenzgeber eine Version in der jeweiligen Landessprache angefordert werden, die für Ihren Erwerb der Lizenzen für die Software gilt. Jedes Add-on, jede Erweiterung, jede Aktualisierung, jede mobile Anwendung, jedes Modul, jeder Adapter und jede Support-Version, die Sie herunterladen oder erhalten und der keine Lizenzvereinbarung beigefügt ist, gilt als Software und unterliegt dieser Vereinbarung. Falls es sich bei der Software um eine Aktualisierung oder eine Support-Version handelt, benötigen Sie eine gültige Lizenz für die Version und die Anzahl der Software-Aktualisierungen oder Support-Versionen, um die Aktualisierung oder Support-Version installieren und nutzen zu können. Nutzung unter Lizenz Open Source Durch keine der hier aufgeführten Bedingungen werden Ihre Rechte oder Verpflichtungen sowie die für Sie zutreffenden Bedingungen eingeschränkt oder anderweitig beeinflusst, die für Sie im Rahmen aller zutreffenden Open Source-Lizenzen für den Open Source-Code in dieser Software gelten. Andere Softwareprogramme, die unter anderen Bestimmungen und/oder von Dritten (also nicht vom Lizenzgeber) lizenziert werden, können in der Software selbst oder im Lieferumfang der Software enthalten sein. Die Nutzung von Softwareprogrammen mit separater Lizenzvereinbarung unterliegt der jeweiligen separaten Lizenzvereinbarung. Abonnementservices und Support Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartungs- und Support-Services für die Software zu leisten, es sei denn, Sie entscheiden sich für ein Abonnementsangebot, in dem Support-Services ausdrücklich enthalten sind. Der Lizenzgeber verkauft Abonnementangebote für die Software, durch die Sie, auf der Grundlage einer entsprechenden Gebühr und im Rahmen einer bestimmten Jahresfrist, Anspruch auf technischen Support und/oder die interne Nutzung von Software-Updates haben ("Abonnementangebot"). Hierbei finden die Bestimmungen und Bedingungen für SUSE-Produkte Anwendung, die unter https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf eingesehen werden können ("Bestimmungen und Bedingungen"). Marken Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte oder Lizenzen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf Markenzeichen, Markennamen oder Servicemarken des Lizenzgebers oder dessen angegliederten Unternehmen oder Lizenzgebern gewährt ("Marken"). Diese Vereinbarung berechtigt Sie nicht dazu, die Software oder ihre Komponenten mit den Marken des Lizenzgebers zu vertreiben, unabhängig davon, ob die Kopie modifiziert wurde. Sie dürfen die Programme nur dann kommerziell vertreiben, wenn (a) Sie durch eine separate schriftliche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber zu einem solchen kommerziellen Vertrieb befugt sind oder (b) Sie ein abgeleitetes Container-Image der Software vertreiben, wenn dieser Vertrieb der untenstehenden spezifischen Lizenzgewährung bezüglich der SUSE Basis-Container-Images entspricht oder (c) Sie alle Vorkommen jeglicher Marken entfernen und ersetzen. Eigentumsrechte Durch die Lizenz werden Ihnen keine Besitzansprüche auf die Software übertragen. Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen alle Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an der Software und den Services und behalten sich diese vor; dies gilt auch für Anpassungen oder Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen nicht verkauft; Sie erhalten lediglich eine bedingte Lizenz zur Nutzung der Software. Jegliche Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte auf die bzw. an den Inhalte(n), auf die mithilfe der Software zugegriffen wird, sind das Eigentum des jeweiligen Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls durch entsprechende Urheberrechte oder andere Gesetze geschützt. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte an derartigen Inhalten. ALLGEMEINE LIZENZGEWÄHRUNG GREIFT, SOFERN KEINE SPEZIFISCHE PRODUKTLIZENZ ANWENDUNG FINDET (SIEHE UNTEN) Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze. Unter Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens. Als "Unternehmen" wird eine Rechtspersönlichkeit samt angegliederter Unternehmen bezeichnet. "Angegliederte Unternehmen" sind Unternehmen, die ganz oder teilweise unter Ihrer Kontrolle stehen oder die Ihr Unternehmen kontrollieren. Die oben stehende Lizenz wird unter der Bedingung gewährt, dass Sie für jegliche Verstöße Ihrer angegliederten Unternehmen gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verantwortlich sind. SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE Basis-Container-Images Unter der Bedingung der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, SUSE Basis-Container-Images (einschließlich installierbarer Pakete aus dem Basis-Container-Image-Repository) der im SUSE Registry als SLE BCI markierten Software zu reproduzieren, zu verwenden und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass (a) solche Images als erste, separate Ebene eines abgeleiteten Container-Images verwendet werden und (b) die SUSE Basis-Container-Images und alle aus dem Basis-Image-Repository hinzugefügten Pakete (wie in den SUSE Basis-Container-Images vorkonfiguriert) nicht verändert wurden und (c) Sie diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung Ihrem eigenen abgeleiteten, auf jeglichen SLE BCI-Container-Images aufgebauten Produkt hinzufügen und (d) Sie im Namen von SUSE keinerlei Erklärungen abgeben, insbesondere u. a. eine Erklärung oder Andeutung jeglicher Art (schriftlich oder mündlich), dass SUSE mit einem SUSE Basis-Container-Image erstellte und bereitgestellte Software unterstützt oder befürwortet. SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE Enterprise Storage-Basiskonfiguration Unter der Bedingung der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in Ihrem Unternehmen (gemäß Definition oben) bis zu vier (4) Kopien von SUSE Enterprise Storage, die in einem (1) bis zwei (2) CPU-Socket-Serverknoten bereitgestellt werden, und bis zu vier (4) Kopien von SUSE Linux Enterprise Server, die in eben diesem einen (1) bzw. diesen zwei (2) CPU Socket-Serverknoten bereitgestellt werden, für den ausschließlichen Zweck der Ausführung von bis zu vier (4) Kopien der Komponente "SES Object Storage Daemon" (gemäß Definition in den Bestimmungen und Bedingungen) in denselben Serverknoten in einem bestimmten Speicher-Cluster zu reproduzieren und zu verwenden. Hinsichtlich des gleichen Speicher-Clusters gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in Ihrem Unternehmen (gemäß Definition im Abschnitt zur allgemeinen Lizenzgewährung oben) bis zu sechs (6) Kopien von SUSE Enterprise Storage und bis zu sechs (6) Kopien von SUSE Linux Enterprise Server für den ausschließlichen Zweck zu reproduzieren und zu verwenden, bis zu sechs (6) SES-Infrastrukturknoten (gemäß Definition in den Bestimmungen und Bedingungen) auf dem gleichen Speicher-Cluster zu betreiben. SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE Enterprise Storage-Erweiterungsknoten Unter der Bedingung der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in Ihrem Unternehmen (gemäß Definition oben) eine (1) Kopie von SUSE Enterprise Storage, die in einem (1) bis zwei (2) CPU-Socket-Serverknoten bereitgestellt wird, und eine (1) Kopie von SUSE Linux Enterprise Server, die in denselben ein (1) bis zwei (2) CPU-Socket-Serverknoten bereitgestellt wird, für den ausschließlichen Zweck der Ausführung einer (1) Kopie der Komponente "SES Object Storage Daemon" (gemäß Definition in den Bestimmungen und Bedingungen) in einem (1) bestimmten Speicher-Cluster zu reproduzieren und zu verwenden, sofern in diesem Speicher-Cluster bereits eine (1) SUSE Enterprise Storage-Basiskonfiguration aktiv bereitgestellt wurde. Hinsichtlich des gleichen Speicher-Clusters gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in Ihrem Unternehmen (gemäß Definition oben) bis zu eine (1) Kopie von SUSE Enterprise Storage und bis zu eine (1) Kopie von SUSE Linux Enterprise Server für den ausschließlichen Zweck zu reproduzieren und zu verwenden, bis zu einen (1) SES-Infrastrukturknoten (gemäß Definition in den Bestimmungen und Bedingungen) auf dem gleichen Speicher-Cluster zu betreiben. SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE LINUX Enterprise Point of Service Unter Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens (gemäß Definition oben) ausschließlich in Verbindung mit Ihren rechtmäßig erworbenen Lizenzen für SUSE Linux Enterprise Server, SUSE Linux Enterprise Desktop und zugehörige Produkte sowie ausschließlich für die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzen. Sie stimmen zu, SUSE Linux Enterprise Point of Service ausschließlich zum Betreiben einer Point of Service-Infrastruktur in Ihrem Unternehmen (gemäß Definition oben) und nicht als allgemeines Betriebssystem zu verwenden. SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE LINUX Enterprise Micro Unter Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens (gemäß Definition oben) ausschließlich in Verbindung mit Ihren rechtmäßig erworbenen Lizenzen für SUSE Linux Enterprise Server, SUSE Linux Enterprise Desktop und zugehörige Produkte sowie ausschließlich für die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzen. Sie stimmen zu, SUSE Linux Enterprise Micro ausschließlich für den Betrieb in Edge- und SUSE Embedded (Appliance)-Bereitstellungen oder als Hypervisor für SUSE Linux Enterprise Server in Ihrem Unternehmen (gemäß Definition oben) und nicht als allgemeines Betriebssystem zu verwenden. Lizenzbeschränkungen Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist ausschließlich für die Nutzung innerhalb Ihres Unternehmens lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet und ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im Abschnitt "Open Source" oben ist es Ihnen nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, Marken, Copyright, Handelsgeheimnisse oder sonstige herstellerspezifischen Hinweise oder Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen Dokumentation zu entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (3) die Software zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, zu vermieten, Dritten zur zeitweiligen Nutzung zu überlassen, zu hosten oder zu leasen sowie eine oder mehrere Ihrer Lizenzberechtigungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw. Beurteilung der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen. Outsourcing Ihre Lizenz zur Verwendung der Software darf gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung von einem Dritten in Ihrem Namen genutzt werden, z. B. einem Cloud-Drittanbieter oder Outsourcing-Dienstleister, der die Software für Sie verwaltet oder hostet (entweder remote oder virtuell), vorbehaltlich Ihrer Zustimmung der nachfolgenden Punkte sowie deren Einhaltung: (1) Die Verantwortung für sämtliche Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verbleibt bei Ihnen und Sie treffen eine durchsetzbare Vereinbarung mit dem Dritten, die Bestimmungen und Bedingungen zum Schutz der Rechte der Lizenzgebers an der Software enthält, welche nicht weniger restriktiv sind als die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich des Abschnitts "Revisionen" unten; (2) Sie verbieten dem Dritten die Nutzung der Software zu anderen Zwecken als Ihrem ausschließlichen Nutzen; (3) Sie allein sind dem Lizenzgeber gegenüber für sämtliche Verstöße des Dritten gegen diese Vereinbarung verantwortlich; und (4) Sie sind und halten sich im Hinblick auf Abonnementkäufe des Dritten in Ihrem Namen, die sämtliche Installationen und Bereitstellungen der Software umfassen, auf dem Laufenden. Appliance-Lizenz Für den Fall, dass Sie, entweder direkt vom Lizenzgeber oder von einem Drittanbieter, Hardware, Software oder eine andere Appliance erhalten haben, die die Software nutzt, stimmen Sie zu, die Software ausschließlich zum Ausführen der Appliance zu verwenden und nicht als allgemeines Betriebssystem. Gewährleistung und Haftung Begrenzte Garantie Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wird, bei normalem Gebrauch über einen Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. DIE VORLIEGENDE GEWÄHRLEISTUNG STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GARANTIEN. ABGESEHEN VON DER OBIGEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT. Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen. DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE NUTZUNG ODER DEN VERTRIEB MIT ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, DIE EINEN STÖRUNGSSICHEREN BETRIEB ERFORDERN, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER KONZIPIERT, BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON KERNKRAFTANLAGEN, FLUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN, WAFFENSYSTEMEN ODER FÜR ANDERE NUTZUNGSZWECKE, BEI DENEN SOFTWARE-AUSFÄLLE DIREKT ZUM TOD, ZU VERLETZUNGEN ODER SCHWEREN PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNEN. Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte In der Software oder im Lieferumfang können weitere Hardware oder Softwareprogramme bzw. Services, die von anderen Unternehmen als dem Lizenzgeber lizenziert oder verkauft werden, enthalten sein. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE ODER SERVICES, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER ENTWICKELT WURDEN BZW. BEREITGESTELLT WERDEN. PRODUKTE BZW. SERVICES DIESER ART WERDEN IN DER VERFÜGBAREN FORM BEREITGESTELLT. EIN ETWAIGER GARANTIESERVICE FÜR PRODUKTE, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER STAMMEN, WIRD VOM PRODUKTLIZENZGEBER GEMÄSS DER ZUTREFFENDEN GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER LIZENZGEBER SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN; FERNER BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER VERHANDLUNG, LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER LIZENZGEBER LEISTET KEINE GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT IN DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE BZW. DIE SERVICES IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, MIT SÄMTLICHEN BETRIEBSSYSTEMEN KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE BZW. SERVICES FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE BESTIMMUNG DER PRODUKTPREISE DAR. Einige Rechtsprechungen lassen bestimmte Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nicht zu, sodass einige dieser Bestimmungen möglicherweise nicht für Sie zutreffen. Diese eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte; abhängig von Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben sich möglicherweise weitere Rechte. Folgeschäden WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINER SEINER DRITTEN LIZENZGEBER, EINE SEINER NIEDERLASSUNGEN ODER EINER SEINER MITARBEITER SIND IN IRGENDEINEM FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, BEI UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, WIRTSCHAFTLICHEM ODER STRAFBAREM SCHADENERSATZ, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE DURCH VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, VERLETZUNG VON GESETZLICHEN PFLICHTEN, ENTSCHÄDIGUNG ODER BEITRAG ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GEWINNEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER DATEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Unmittelbare Schäden DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR DIREKTE SCHÄDEN AN EIGENTUM ODER PERSONEN (SOWOHL IM EINZELFALL ALS AUCH IN WIEDERHOLTEN FÄLLEN) ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN 1,25-FACHEN WERT DES FÜR DIE SOFTWARE ODER DIE SERVICES, DIE GRUND FÜR DIESE FORDERUNG IST/SIND, BEZAHLTEN PREISES (ODER 50 US-DOLLAR, FALLS SIE DIE SOFTWARE KOSTENFREI ERHALTEN HABEN). Die oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder dessen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verursacht wurden. In den Rechtssystemen, die keinen Ausschluss bzw. keine Einschränkung von Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von implizierten Bedingungen in Bezug auf Eigentumsrechte bzw. den stillen Besitz beliebiger Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung erworben wurde, bzw. bei arglistiger Täuschung wird die Haftung des Lizenzgebers im maximal zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme beschränkt bzw. ausgeschlossen. Allgemeine Bedingungen Begriff Diese Vereinbarung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Sie die Software rechtmäßig erwerben, und endet automatisch, sobald Sie eine der darin enthaltenen Bestimmungen missachten. Revisionen Der Lizenzgeber oder ein Prüfer (wie nachstehend definiert) hat das Recht Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen. Sie stimmen folgenden Maßnahmen zu: 1. Führen von Aufzeichnungen. Sie führen Aufzeichnungen und stellen diese auf Anforderung des Lizenzgebers bereit. Die Aufzeichnungen sollten Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der geltenden Lizenzmetrik, der Compliance-Leitlinien von SUSE unter https://www.suse.com/company/legal/compliance-charter sowie der Bedingungen und Bestimmungen für die Software ausreichend belegen. Dokumentiert werden können unter anderem Seriennummern, Lizenzschlüssel, Protokolle, Standorte, Modelle (einschließlich Menge und Art der Prozessoren) sowie die Seriennummern sämtlicher Computer, auf denen die Software installiert ist oder genutzt wird bzw. über die auf die Software zugegriffen werden kann, die Namen (einschließlich Unternehmensidentität) und Anzahl der Benutzer, die auf die Software zugreifen oder zugriffsberechtigt sind, Metriken, Berichte, Kopien der Software (nach Produkt und Version) sowie Diagramme zur Netzwerkarchitektur, die Ihre Lizenzierung und Bereitstellung der Software sowie den zugehörigen Support und die Wartung betreffen. 2. Fragebogen. Sie reichen dem Lizenzgeber (oder seinem benannten unabhängigen Prüfer, nachfolgend "Prüfer") auf dessen Anfrage innerhalb von sieben (7) Tagen einen vom Lizenzgeber oder Prüfer bereitgestellten ausgefüllten Fragebogen ein, dem eine schriftliche und durch einen Geschäftsleiter Ihres Unternehmens unterzeichnete Bescheinigung beigefügt ist, die die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt. 3. Access. Sie gewähren Vertretern des Lizenzgebers bzw. Prüfers während Ihrer normalen Geschäftszeiten jede nötige Unterstützung und Zugang zu Unterlagen und Computern, um die Überprüfung Ihrer Computer und Unterlagen auf Einhaltung der anwendbaren Vereinbarung zu ermöglichen, und kooperieren bei solchen Prüfungen uneingeschränkt. 4. Nichteinhaltung. Für den Fall, dass Sie über eine nicht lizenzierte Installation oder Nutzung der Software oder einen nicht lizenzierten Zugang zur lizenzierten Software verfügen oder verfügten oder anderweitig gegen diese Vereinbarung verstoßen haben ("Nichteinhaltung"), müssen Sie unbeschadet sonstiger Rechte und Abhilfen des Lizenzgebers (auch Unterlassungsanspruch) zur Behebung der Nichteinhaltung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung dieser Nichteinhaltung an Sie ausreichende Lizenzen und/oder Abonnements und die zugehörigen Support- und Wartungsleistungen durch Zahlung der jeweils (zum Datum des zusätzlichen Kaufs) aktuellen Listenpreise für die Lizenzen und die Gebühren für 12 Monate zzgl. Zinsen und Zinseszinsen (zum Satz von 1,5 % pro Monat bzw. zum gesetzlich maximal zulässigen Satz, sofern dieser Satz unter 1,5 % liegt) seit dem Eintreten der Nichteinhaltung bis zur Zahlung der genannten Gebühren erwerben, wobei die Zinsen auch dann zahlbar sind, wenn zum Zeitpunkt des Eintretens der Nichteinhaltung keine Rechnung ausgestellt wurde. Führt Ihre Nichteinhaltung zu Fehlbeträgen bei den Lizenzgebühren von 5 % oder mehr, müssen Sie dem Lizenzgeber zusätzlich zu den geschuldeten Summen zudem alle angemessenen Kosten für die Prüfung erstatten. Übertragen Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie für die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und nichtig und nicht wirksam. Gesetze Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem materiellen Recht der Vereinigten Staaten und dem Bundesstaat Utah ohne Rücksicht auf dessen Auswahl von Gesetzesbestimmungen. Jegliche Verfahren, Klagen oder Rechtssachen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich von einem zuständigen Bundes- oder Bundesstaatsgericht in Utah entschieden. Wenn eine Partei ein vertragsbezogenes Gerichtsverfahren einleitet, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten in einem angemessenen Umfang. Sollte jedoch das Land Ihres Hauptgeschäftssitzes ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind ausschließlich die Gerichte in Irland für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung zuständig; und (2) sofern die Gesetze eines solchen Landes mit Ihrem Hauptgeschäftssitz für solche Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die Gesetze dieses Landes Anwendung. Die Anwendung der UN-Konvention über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ungeteilte Vereinbarung Diese Vereinbarung, zusammen mit sämtlichen anderen Kaufbelegen bzw. anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber, enthält die gesamten Abreden und Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen und einem befugten Vertreter des Lizenzgebers vereinbarte schriftliche Vereinbarung ergänzt bzw. modifiziert werden. KEIN DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR, FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER, VERKAUFSPERSONAL ODER MITARBEITER IST ZUM ÄNDERN DIESER VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN ODER ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN ODER DIESE ERGÄNZEN. Aufhebung Ein Verzicht auf eines der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Rechte wird erst wirksam, wenn dieser schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der zu bindenden Partei unterschrieben ist. Ein Verzicht auf ein zuvor oder derzeit gültiges Recht, der auf einen Vertragsbruch oder eine Unterlassung zurückzuführen ist, kann nicht als Verzicht auf künftige Rechte erachtet werden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Abtrennbarkeit Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht anwendbar, wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang ausgelegt, beschränkt, geändert oder notfalls abgetrennt, um die Ungültigkeit oder Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu beseitigen; die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben unberührt. Einhaltung der Exportbestimmungen Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder Technologie des Lizenzgebers den US Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, und Sie erklären sich mit deren Einhaltung einverstanden. Sie unterlassen es, die Produkte des Lizenzgebers direkt oder indirekt folgendermaßen zu exportieren bzw. zu reexportieren: (1) in Länder, die den US-Exportbeschränkungen unterliegen; (2) für jeden Endbenutzer, bei dem Ihnen bekannt ist oder Sie den begründeten Verdacht haben, dass er die Produkte des Lizenzgebers für die Konstruktion, Entwicklung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen, Trägerraketen, Höhenforschungsraketen oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen einsetzt, es sei denn, dies wurde durch die zuständige Behörde per Verordnung oder im Rahmen einer speziellen Lizenz autorisiert; oder (3) für jeden Endbenutzer, dem die Teilnahme an US-Exporttransaktionen durch eine Behörde der US-Regierung untersagt wurde. Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden, stimmen Sie den vorstehenden Bedingungen zu. Ferner erklären und garantieren Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes stehen oder ein Einwohner oder Staatsbürger eines solchen Landes sind und dass Sie nicht auf einer solchen Liste stehen. Ferner sind Sie für die Einhaltung lokaler Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich, die sich möglicherweise auf Ihr Recht zum Import, Export oder zur Nutzung der Produkte des Lizenzgebers auswirken. Informieren Sie sich auf der Webseite des Amts für Industrie und Sicherheit unter https://www.bis.doc.gov, bevor Sie Produkte exportieren, die den EAR unterliegen. Weitere Informationen zum Export von Software, einschließlich der gültigen Exportkontroll-Klassifizierungsnummer (ECCN) und der damit verbundenen Lizenzausnahmen (sofern zutreffend), sind unter https://www.suse.com/company/legal/ zu finden. Auf Anforderung kann die Außenhandelsabteilung des Lizenzgebers Informationen bezüglich geltender Exportbeschränkungen für die Produkte des Lizenzgebers bereitstellen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ihr Versäumnis, die erforderlichen Exportgenehmigungen einzuholen. :Version:2023-03-01:001 SUSE.com Copyright (c) SUSE 2023 SUSE - Rechtliches 03.2023